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Praxislernern in der Frühen Bildung

  • Thema
  • 25 Aug. 2026
© Denise Heinrich
Dr. Manuel Freis und Prof. Dr. Johanna Mierendorff setzen sich in der WiFF-Expertise „Praxisanleitung am Lernort (Berufs-)Praxis. Forschungsergebnisse und methodisch-didaktische Konzepte des Praxislernens in der Frühpädagogik“ mit unterschiedlichen Konzepten des Praxislernens auseinander. Daraus werden Schlussfolgerungen für die Praxisanleitung in der Frühen Bildung gezogen.

Praxisanleitung als wichtiger Baustein für Praxislernen

Beim Praxislernen geht es darum, dass angehende Fachkräfte theoretisches Wissen erwerben, dieses in der Praxis erproben und dadurch berufliche Handlungskompetenzen entwickeln oder ausbauen. Grundlegend dafür ist die Praxisbegleitung vor Ort. Dabei haben Praxisanleiter:innen die Aufgabe, angehende Fachkräfte in ihrer Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Damit Praktika zu einer professionellen Ausbildung beitragen, müssen die Aufgaben und Zuständigkeiten in der Praxisbegleitung klar sein – sowohl auf Seite der Praxis als auch der Fach-/Hochschule. Dabei werden Herausforderungen deutlich. Qualifikationsprofile geben zwar Anhaltspunkte darüber, wie die Praxisbegleitung gestaltet werden soll, die Anforderungen an die Begleitung unterscheiden sich jedoch je nach Akteursgruppe und sind teilweise lückenhaft (Freis et al. 2026, S. 16). Die untersuchten Konzepte verdeutlichen: Praxislernen verbindet die beiden Lernorte grundsätzlich miteinander, aber die Inhalte sind nicht zwangsläufig aufeinander abgestimmt, obwohl diese Abstimmung ein Qualitätsfaktor wäre. 

Lernort Praxis und Lernort Schule in gemeinsamer Verantwortung

Beide Lernorte tragen Verantwortung für die Qualifizierung angehender Fachkräfte, denn berufliche Handlungskompetenz kann erst durch die Verknüpfung theoretischen Wissens mit praktischen Erfahrungen entwickelt werden. Während Fach- und Hochschulen Praxis wissenschaftlich aufgreifen und reflektieren, bietet die Praxis Möglichkeiten, dieses Wissen in konkreten Handlungssituationen anzuwenden, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Damit diese Lernprozesse aufeinander aufbauen und sich gegenseitig ergänzen, ist eine enge Abstimmung zwischen den Lernorten erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass die beteiligten Lernorte als gleichwertige Partner zusammenwirken, auch wenn sie unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rahmenbedingungen aufweisen (Freis et al 2026, S. 11f.). 

Um diese Form der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Lernorten zu erreichen sind zwei Dinge wichtig: einerseits braucht es transparente Rahmenbedingungen, gemeinsame Ausbildungsziele und ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung in der Ausbildung. Andererseits benötigen Praxisanleitende genügend Freiraum bei der Gestaltung der Ausbildung, um eigene Ideen für das Lernen in der beruflichen Praxis entwickeln zu können – auch wenn sie trotzdem sie anschlussfähig an Curricula und Prüfungsordnungen sein sollten. (Freis et al. 2026, S. 28f.).

Gelingensbedingungen für das Praxislernen:

Die Lernortkooperation ist somit eine wichtige Bedingung, um das Praxislernen umfassend und qualitativ hochwertig umsetzen zu können. Daneben sind weitere Gelingensbedingungen zu nennen, wie

  1. verbindliche Ausbildungskonzepte für alle Qualifikationsprofile sowie eine Verantwortungsübernahme der Fach-/Hochschulen für die Lernprozesse in der Berufspraxis,
  2. Sensibilisierung aller Lernortkooperationspartner:innen für die Heterogenität des Feldes sowie passgenaue Konzepte und
  3. weitere Forschung zur Gestaltung der Praxisbegleitung.

Den Link zur Expertise von Dr. Manuel Freis und Professorin Dr. Johanna Mierendorff finden Sie im Teaser am Ende des Beitrags. 


Autorinnen: Helene Frodl und Anna Pilchowski, WiFF

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